Anschrift

der Firma Ollendorf Mess- Systeme
Dipl.- Ing. Hans- Joachim Ollendorf
Zur Springe 5
D- 39517 Brunkau (Germany)

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 

(2)  Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Produkte / Software

(1)   Unsere Produkte unterliegen dem technischen Fortschritt. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren sowie handelsüblicher Grenzen vorbehalten.

(2)  Der Kunde erkennt an, dass Software komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Für die Fehlerfreiheit von Software übernehmen wir keine Garantie. Der Kunde ist berechtigt, die Software in der erworbenen Anzahl von Berechtigungen zu nutzen.

§ 5 Reparaturen

Die Einsendung von Reparaturen hat frei zu erfolgen. Reparaturen werden nur in unserer eigenen Werkstatt oder einer Werkstatt unserer Wahl durchgeführt. Auf Wunsch wird von uns ein Kostenvoranschlag erstellt. Kostenvoranschläge werden mit Euro 65,- zuzüglich Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Auftrag zur Reparatur nicht erteilt wird. Der Rückversand erfolgt in jedem Falle mit normaler Paketpost, spezielle Versandarten gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Auf die durchgeführte Reparatur leisten wir eine Gewähr von 6 Monaten.

§ 6 Preise und Zahlung

(1)  Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2)  Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.

(3)  Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4)  Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 7 Rückgaberecht

(1)   Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher und/oder kein vereinbarter Rechtsanspruch besteht, ist ausgeschlossen. Im Falle einer Rückgabe hat der Kunde die für die Anlieferung bereits angefallenen bzw. anfallenden Versandkosten zu tragen sowie auch die Kosten der Rücksendung, wie z. B. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren soweit die Rückgabe nicht wegen eines Rücktrittsrechts erfolgt.

(2)   Bevor der Kunde sein Rückgaberecht wahrnimmt, soll er sich mit dem Kundenservice in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der Rückgabe zu ermöglichen. Hierfür steht dem Kunden unsere Service-Hotline unter +49 (0)39361-96717 zur Verfügung.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1)  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2)  Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 

(3)  Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1)  Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach  § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

(2)  Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Bei der Lieferung gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3)  Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung in Art und Umfang innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffs Ansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4)  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten.

(5)  Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten, Bedienung oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6)   Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von uns tätig, sondern reicht lediglich ein Fremderzeugnis an den Kunden durch, sind die Mängelansprüche des Kunden zunächst auf die Abtretung der Mängelansprüche der Firma Ollendorf Mess- Systeme gegen seinen Zulieferer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einen vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Behandlung des Erzeugnisses des Zulieferers beruht. Kann der Kunde seine Mängelansprüche gegen den Zulieferer außergerichtlich nicht geltend machen, so bleibt die subsidiäre Mängelhaftung der Firma Ollendorf Mess- Systeme unberührt.

(7)  Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

(8)  Rückgriffs Ansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs Anspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 7 entsprechend.

§ 13 Sonstiges

(1)  Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980).

(2)  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3)  Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.